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DMB Rechtsschutz - Deutscher Mieterbund Leer e.V.

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DMB Rechtsschutz

Antrag
Informationen zu Ihrer
Miet-Rechtsschutz-Versicherung


Als Mitglied unseres Mietervereins haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung für mietrechtliche
Streitigkeiten. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt die DMB
Rechtsschutz-Versicherung AG Gerichtskosten und gesetzliche Vergütungen Ihres Anwaltes (gemäß
den vertraglichen Vereinbarungen und der Rechtsschutz Bedingungen (RBM). Auch die Kosten für
den Anwalt des Gegners werden übernommen, wenn Sie diese bezahlen müssen.
Von Ihnen ist nur eine Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe je Versicherungsfall zu zahlen.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die RBM und die wichtigsten Vereinbarungen im Gruppenver-
sicherungsvertrag, den Ihr Mieterverein mit dem Versicherer abgeschlossen hat:
1. Versichert sind nur die Kosten für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
Ihrem Wohnmiet- oder Pachtverhältnis für die selbst bewohnte Wohnung in ihrer Eigenschaft als
Mieter, Untermieter oder Pächter.
Hierunter fallen z. B nicht die Streitigkeiten zwischen
Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden (etwa wegen Wohngeld). In Ausnahmefällen
können auch die außergerichtlichen Kosten eines Anwalts, die beim Gegner entstanden sind,
versichert sein.
Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Wohnung stehen,
auch wenn diese erst nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung eintreten. Das Gleiche gilt
für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neu von Ihnen angemietete Objekt beziehen und vor dem
geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten.
Für jeden Rechtsschutzfall übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG nach
Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung die Kosten bis zu einer max. Höhe
von 20.000,- € (Deckungssumme).
Der Versicherungsschutz gilt nur für versicherte Miet- oder Pachtobjekte, die sich in der Bundesrepublik
Deutschland befinden. Rechtsschutz besteht, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der
Bundesrepublik Deutschland erfolgt und ein Gericht dort gesetzlich zuständig ist.
2. Nicht versichert sind Miet- oder Pachtobjekte, die Sie überwiegend gewerblich nutzen.
Wird eine angemeldete Miet- oder Pachtsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten
Zwecken genutzt, besteht anteiliger Versicherungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu
Wohnzwecken genutzten Quadratmeterzahl zu der Quadratmeterzahl des Gesamtobjektes
(einschließlich der im selben Vertrag gemieteten Garagen).
Eine Zweitwohnung oder eine dazu gemietete Garage sind gegen eine zusätzliche Prämie
versicherbar.
Haben Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig verursacht, besteht kein
Versicherungsschutz.
3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Dieser wird der DMB
Rechtsschutz-Versicherung AG vom Mieterverein gemeldet. Zu Beginn gilt eine dreimonatige
Wartezeit. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert.

Waren Sie schon über einen anderen Mieterverein rechtsschutzversichert und sind Sie direkt im
Anschluss (ohne Versicherungslücke) zu uns gewechselt, wird auf eine Wartezeit verzichtet.
4. Ist Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein beendet, endet auch der Versicherungsschutz. Das Gleiche
gilt beim Tod eines Mitglieds. An dessen Stelle kann jedoch der/die Ehe-/Lebenspartner/in
nachrücken. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt des Todes ein gemeinsamer
Hausstand bestanden hat.

Die Erben haben weiterhin Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen, die sich auf das versicherte Mietobjekt beziehen, wenn es um die Abwicklung des
Miet- oder Pachtvertrages aufgrund des Todesfalls geht.
5. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherte, der Gegner
oder ein Dritter begonnen hat
bzw. begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder
Rechtsvorschriften zu verstoßen. Auslöser für den Versicherungsfall kann auch eine
Willenserklärung sein, welche den späteren Rechtsverstoß zur Folge hat.
6. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls und vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind Sie
verpflichtet, sich - auch im eigenen Interesse – schnellstmöglich zur Beratung an Ihren
Mieterverein zu wenden (Obliegenheit).
Ihr Mieterverein hat somit die Möglichkeit, durch
Beratung, Schriftwechsel und/oder Verhandlungen die Angelegenheit außergerichtlich zu
erledigen. Dadurch kann ein Gerichtsprozess vermieden werden.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss dies der DMB Rechtsschutz-
Versicherung AG sofort (unverzüglich) und schriftlich gemeldet werden. Maßnahmen, die
Kosten auslösen (z. B. Erhebung einer Klage, Einlegung der Berufung) sind vorher mit dem
Versicherer abzustimmen.
Wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten, kann der Versicherer den Kostenschutz je nach
Schwere des Verstoßes (Obliegenheitsverletzung) ganz oder teilweise ablehnen.
7. Kosten aus gerichtlichen Vergleichen werden nur dann vollständig erstattet, wenn die
Kostenregelung dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen in der Hauptsache entspricht.

Der Versicherer trägt nicht die Kosten, die bei einer einvernehmlichen Regelung für Forderungen
anfallen, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (rechtshängig) waren (sog. Mehrwert
eines Vergleichs).
8. Es besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Vereinbarungen über eine Abfindung
oder Vertragsstrafenversprechen.
Dies gilt auch dann, wenn diese schon im Mietvertrag vereinbart
worden sind.
9. Klagen mehrere Mieter/Pächter/Personen, so ist die dadurch erhöhte Gebühr (sog. Erhöhungs-
gebühr gem. § 2 RVG VV-Nr. 1008) nicht versichert (Aktivklage).
Werden mehrere Mieter/
Pächter/Personen verklagt, ist die dadurch erhöhte Gebühr versichert, wenn der/die weitere
Beklagte der/die Ehe/eingetragene/r Lebenspartner/in ist und den Mietvertrag mitunterzeichnet hat
oder ebenfalls Mitglied im Mieterverein ist.
Die Meldung des Schadenfalls muss über den Mieterverein geschehen. Dieser prüft und bestätigt
der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, ob eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat, ob der
Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde, ob die Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig
ist.
Versicherer ist die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln
Telefon: 02 21/3 76 38 – 0
Gegenstand der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb einer
Rechtsschutzversicherung. Sie steht unter der staatlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen,
Anschrift: Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bzw. Postfach 12 53, 53002 Bonn.
Die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versicherungs ombudsmann e. V. Wenn
private Risiken betroffen sind, können Sie das kostenlose außergerichtliche Verfahren zur Streitschlich tung
in Anspruch nehmen.
Den Ombudsmann der Versicherungen erreichen Sie wie folgt:
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Telefon: 0800/ 3696000 Fax: 0800/ 3699000
Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Leipziger Straße 121, 10117 Berlin
Unabhängig von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens
haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Bitte beachten Sie, dass die Erläuterung und die Wiedergabe der Versicherungsbedingungen
auf diesem Merkblatt nicht vollständig und die Wortwahl mit dem Vertragstext nicht identisch
sein kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns
Beratung, Schriftwechsel und/oder Verhandlungen die Angelegenheit außergerichtlich zu
erledigen. Dadurch kann ein Gerichtsprozess vermieden werden.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss dies der DMB Rechtsschutz-
Versicherung AG sofort (unverzüglich) und schriftlich gemeldet werden. Maßnahmen, die
Kosten auslösen (z. B. Erhebung einer Klage, Einlegung der Berufung) sind vorher mit dem
Versicherer abzustimmen.
Wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten, kann der Versicherer den Kostenschutz je nach
Schwere des Verstoßes (Obliegenheitsverletzung) ganz oder teilweise ablehnen.

DMB Mieterverein Leer und Umgebung e.V. Telefon: 0491 - 64624 E-Mail: info@mieterverein-leer.de
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