Hinweis - Deutscher Mieterbund Leer e.V.

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Hinweis




Der Deutsche Mieterbund Leer e.V. ist der Deutscher Mieterbund- (DMB) Rechtsschutz-Versicherung angeschlossen. Damit hat jedes Mitglied Ansprüche aus dieser Versicherung. Kein Mitglied braucht also vor einem Prozess Angst zu haben, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus dem Mietvertrag geht.



Leistungen im Einzelnen:

Die Versicherung zahlt bis zu 20.000,- € je Versicherungsfall für

- die Gebühren des eigenen Anwalts

- die Gebühren des Gegenanwalts

- die Gebühren des Gerichts und eventueller Sachverständiger

Die Selbstbeteiligung je Rechtschutzfall beträgt 10 %, mind. 100,-€/max. 300,-€.
Zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtschutzfälle gelten hierbei als ein Rechtschutzfall.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass außergerichtlich anfallende Kosten von der Rechtsschutz-Versicherung nicht übernommen werden.


Weitere Voraussetzungen sind:



Die Rechtsschutz-Versicherung tritt nur für Rechtsstreitigkeiten aus Ihrem Mietverhältnis ein.
Kommen Sie rechtzeitig zur Beratung!
Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen.
Die Rechtsschutz-Versicherung tritt nur ein, wenn Sie vorher die Beratung des Mietervereins in Anspruch genommen haben.
Beantragen Sie die Übernahme der Prozesskosten nur bei dem Mieterverein. Anträge direkt an die Rechtsschutz-Versicherung verlängern nur den Entscheidungsweg.
Gewerbliche Einheiten und gewerblich genutzte Räume in Ihrer Wohnung sind nicht versichert.
Bei Übernahme der Prozesskosten durch die Rechtschutz-Versicherung, können Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.
Der Versicherungsschutz besteht nur für die vom Mitglied genannte Wohnung. Daher ist bei Wohnungswechsel die Anschriftenänderung unverzüglich zu melden.




Ist jeder Rechtsstreit versichert?


Der Grundgedanke jeder Versicherung ist, sich gegen ein ungewisses Risiko abzusichern. Dieses bedeutet für die Rechtsschutz-Versicherung, dass Streitigkeiten, die bereits vor Versicherungsbeginn oder während der Wartezeit (3 Monate) entstanden sind, nicht versichert sein können.

Maßgebend für die Beurteilung, ob eine Leistungspflicht besteht, ist der Zeitpunkt des Schadensereignisses. Das Schadensereignis ist nicht der Beginn des Rechtsstreits vor Gericht, sondern entweder der tatsächliche oder behauptete Verstoß, der einen oder der anderen Mietvertragspartei gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten oder,die den Streit auslösende Willenserklärung oder Rechtshandlung (z.B. unberechtigte Kündigung oder Mieterhöhung).

Achtung:  Liegt also das Schadensereignis -nicht der Prozessbeginn!- vor dem Beginn der Mitgliedschaft oder noch innerhalb der dreimonatigen Wartefrist, so besteht kein Versicherungsschutz.



Was ein Rechtsstreit kosten kann?



Rechtsstreitigkeiten im Mietrecht sind nicht, wie manchmal zu hören ist, besonders billig. Im Gegenteil können sich bei Streitigkeiten über 2 Instanzen erhebliche Kosten anhäufen:

Schadensbeispiel:
Ein Rechtsstreit über Schönheitsreparaturen im Wert von 1.600,- € kostet in der 1. Instanz ca. 700,- € ohne Gutachterkosten.
Für die 2. Instanz muss der Mieter schon ca. 900,- € hinlegen. Rechnet man hier überschlägig ca. 800,- € Sachverständigenkosten, kann der gesamte Rechtsstreit 2.400,- € kosten.






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